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Fahrzeug Kennzeichnung ECE

LKW, Anhänger Kontur- und Warnmarkierung jetzt im UVV-Shop.de ✪ Konturreflexfolien für mehr Sichtbarkeit ✓ Konturmarkierungen ✓

Die Verwendung von retroflektierender Konturmarkierung an Fahrzeugen erhöht signifikant deren Sichtbarkeit aus großer Entfernung, vor allem in der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen. Andere Verkehrsteilnehmer können das Fahrzeug, durch eine reflektierende Konturmarkierung am Fahrzeugheck oder am Anhänger, bereits frühzeitig und deutlich besser erkennen. Somit erhöht sich die Verkehrssicherheit erheblich. Seit 2011 ist der Einsatz von Konturmarkierungen in der EU im Rahmen der ECE 104 verpflichtend. Aber wie sehen die gesetzlichen Vorgaben den aus?

In Deutschland wird die Verwendung von Konturmarkierungen durch § 53 Absatz 10 StVZO geregelt und umgesetzt. Seit dem 1. August 2013 müssen alle neu zugelassenen LKWs (mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t) sowie Anhänger (über 3,5 t und breiter als 2,1 m) mit einer roten oder gelben Konturmarkierung am Heck ausgestattet sein. Ist das Fahrzeug länger als 6 m, sind an den Seiten zusätzlich noch weiße oder gelbe Markierungen anzubringen. Für Anhängern (Fahrzeugklasse O) ist die Markierung mit durch die Konturmarkierung ab 3,5 t Höchstgewicht verpflichtend. Erlaubt ist eine Umrissmarkierung bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung unter 7,5 t Höchstgewicht und bei Anhängern mit einem Höchstgewicht von mindestens 0,75 t. Wichtig ist, Fahrzeuge, die zwischen Juli 2011 und August 2013 zugelassen wurden, müssen bei fehlenden der Konturmarkierung nachgerüstet werden.

Es gibt weitere Fahrzeugklassen bei denen Konturmarkierungen zulässig, aber nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen z.B.

  • Sattelzugmaschinen,
  • LKWs der Klasse N2,
  • Anhänger (Klasse O2)
  • sowie weitere Lastkraftwagen und Anhänger über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • und größere Busse (M2, M3)

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