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KFZ Warnmarkierung selbsthaftend

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Selbsthaftende Kfz-Warnmarkierungen nach DIN 30710 von UvV-Shop.de

Baufahr- und Reinigungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr dürfen jederzeit auf allen Straßen und Straßenteilen, sowie in auf jeder Straßenseite in jede Richtung fahren und halten – sofern dies der Arbeitstätigkeit dient und die Kfz mit einer rot-weißen Warneinrichtung versehen sind (§ 35 Absatz 6 StVO). Damit diese nicht nur bei guten sondern auch bei schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern optimal wahrgenommen werden können, müssen sie mit Kfz-Warnmarkierungen gekennzeichnet werden.

Selbsthaftende Warnmarkierungen haben eine Rückseite aus Silikon, die sehr leicht angebracht und rückstandsfrei wieder entfernt werden kann. Aufgrund ihrer Beschaffenheit kann die Folie mehrfach wiederverwendet werden. Besonders wichtig zu beachten ist, dass die silikonbeschichtete Warnmarkierung nur auf absolut sauberen und glatten Oberflächen haftet!

Im UvV-Shop.de erhalten Sie rot-weiße sowie gelb-rote Kfz-Warnmarkierungen, die selbsthaftend sind. Fahrzeuge der Straßenreinigung, des Winterdienstes oder des Straßenbaus müssen gemäß der DIN 30710 mit rot-weißen Warnmarkierungen gekennzeichnet werden. Die gelb-roten Kfz-Warnmarkierungen dürfen hingegen nur von Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr oder des Rettungsdienstes verwendet werden.

Hinweis zur richtigen Anbringung von selbsthaftender Warnmarkierungen auf Kraftfahrzeugen

Achten Sie darauf, dass die zu beklebende Grundfläche absolut Dreck-, Staub- und Fettfrei ist, damit die Haftung der selbsthaftenden KFZ-Warnmarkierung gewährleistet ist. Wenn auf der zu beklebenden Fläche Schmutz oder andere Rückstände vorhanden sind, ist die Haftung der Folie nicht gewährleistet und sie kann nicht mehrfach wiederverwendet werden.

Die Kfz-Warnmarkierungen muss auf dem Fahrzeug nach den Bestimmungen der DIN 30710 angebracht werden. So sind je nach Fahrzeugseite mindestens 8 Normflächen symmetrisch anzubringen, wobei mindestens 2 Normflächen zusammenhängend sein müssen. Eine Normfläche ist ein rot-weißes Quadrat mit einer Seitenlänge von 141 mm. Die selbsthaftende Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder aber auch als Kombination aus horizontal und vertikal angebracht werden.