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Orafol Container Warnmarkierung Klebefolie

Container Warnmarkierung Orafol selbstklebende Containerkennzeichnung

Hochwertige Orafol Container-Warnmarkierungen mit Reflexfolien - UVV-Shop.de ✰ Langlebige Reflexmarkierungen zur Containerkennzeichnung gemäß § 32 (1) StVO ✓

3M Container Warnmarkierung Klebefolie

Container Warnmarkierung neueste prismatische Folie 823i von 3M

Hochwertige 3M Container-Warnmarkierungen mit Reflexfolien - UVV-Shop.de ✰ Langlebige Reflexmarkierungen zur Containerkennzeichnung gemäß § 32 (1) StVO ✓

Container Warnmarkierung Magnet magnetisch

Container Warnmarkierung magnetische Containerkennzeichnung gem. §32(1) StVO

Hochwertige Container-Warnmarkierungen mit Reflexfolien kaschiert von unseren Klebeprofis auf Tüv geprüfter Magnetfolie

Warnmarkierung für Container

Hochwertige Container-Warnmarkierungen mit Reflexfolien - UVV-Shop.de ✰ Langlebige Reflexmarkierungen zur Containerkennzeichnung gemäß § 32 (1) StVO ✓

Wir führen die Hochwertigen Reflexfolien von Orafol sowie von 3M. Beide Hersteller entwickeln hochwertigste reflektierenden Materialien für eine hohe Sichtbarkeit. Diese sind zugelassen für bewegliche Container und Fahrzeuge und insbesondere im Hinblick auf hohe Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit entwickelt.

Die Materialien bieten eine hervorragende Korrosionsfestigkeit, sind lösungsmittelbeständig und rußfest. Sie sind stoßunempfindlich und werden mit einem starken Klebstoff versehen, der speziell für lackierte Oberflächen und polyolefinische Untergründe entwickelt wurde. Die Produkte des ORALITE® wie auch 3M TM Sortiments zur Containerkennzeichnung sind prismatisch reflektierend oder mit Glasperlentechnologie erhältlich. Alle Produkte erfüllen EN 12899-1 und sind BASt zertifiziert.

Warum überhaupt Container-Warnmarkierungen?

Viele Container (z. B. der Müllentsorgung oder Wechselbehälter für Altglas) sind oftmals auf Plätzen abgestellt, die von häufig von Personen sowie Kraftfahrzeugen frequentiert sind. Da die Container oft nicht gut erkenntlich sind und auch nicht beleuchtet sind bzw. werden, besteht hier ist ein hohes Gefährdungspotenzial. So ist es besonders wichtig für eine gute Absicherung der Containern zu sorgen. Wichtig ist hierbei, dass die im öffentlichen Raum abgestellten Container unabdingbar gemäß § 32 (1) StVO markiert werden müssen. Container verschiedener Bauarten benötigen daher eine normgerechte Warnmarkierung.

Interessant hierbei ist, dass diese Regelung auch im Übrigen bei Privatpersonen zur Anwendung kommt. Typische Beispiele hierbei wären einen Umzug oder ein für Gartenabfälle gemieteter Container wenn dieser im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt wird. Hier handelt es sich um eine behördliche Sondernutzung. Sollte der gemietete Container über keine Warnmarkierung verfügen, müssen die entsprechenden Mieter die Warnmarkierung nachrüsten. Ansonsten droht ein Bußgeld (siehe Bußgeldkatalog nach §32 StVO).