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Leitbaken, RSA, TL-Baken, Warnbaken
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TL Leitbaken nach BASt geprüft und für offizielle Baustellen zugelassen

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City Leitbaken für den einfachen Einsatz

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Warnbaken im öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der StVO

Leit- oder auch Warnbaken werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der VZ-Nummer 605 geführt. Gemäß §43 StVO gehören Leitbaken zu den Verkehrseinrichtungen. Sie regeln beispielsweise den Verkehr bei Absperrungen von Baustellen und stehen dabei über den allgemeinen Verkehrsregeln.

Die klassische Sicherheitsbake ist der Standard unter den Leitbaken. Mit der rot-weißen Folie in der Größe 1000 x 250 mm ist sie sehr deutlich im Straßenverkehr zu erkennen. Auch bei Nacht für die reflektierende Folie dazu, dass die Warnbake ihre Signalwirkung nicht verliert. Besonderes Merkmal weisen die "TL-geprüft" Leitbaken auf. Sie durchlaufen ein spezielle Testverfahren, in dem sichergestellt wird, dass bei einem Unfall keine Teile durch die Luft fliegen und zu wahren Geschossen werden können. Wichtig ist hierbei der Einsatz von Komponenten, die zusammen gehören und passen um die Sicherheit zu gewährleisten.

Unser Sortiment umfasst sowohl "TL-geprüft" als auch Standard Warnbaken und dazu passende Fußplatten. Um den Einkauf für sie zu vereinfachen haben wir bereits einige kompatible Sets direkt für sie zusammen gestellt. Bei weiteren Fragen hilft ihnen unser Kundenservice gerne weiter.

Welche Reflexionsklasse wird benötigt?

Für den richten Einsatz der Warnbaken zu gewährleisten sind folgende Dinge zu beachten. Alle Leitbaken sind mit einer rot-weißen, retroreflektierenden Folie ausgestattet. Das Einsatzgebiet entscheidet jedoch, welche Reflexklasse der Folie erforderlich ist. Bei einer Absperrung auf innerörtlichen Nebenstraßen ist die Reflexfolie der Klasse RA 1 ausreichend. Wobei auf stärker befahrenen Straßen oder gar auf Bundesstraßen und Autobahnen eine Leitbake mit einer Reflexfolie der Klasse RA 2 erforderlich ist.

Wie wird eine Leitbake richtig aufgestellt

Eine weitere Unterscheidung bei den Leitbaken ist, ob die Warnbake linksweisend oder rechtsweisend ausgeführt ist. Linksweisende Warnbaken führen den Verkehr an der linken Seite vorbei, rechtsweisende an der rechten Seite. Die Rückseite dieser Baken ist einheitlich weiß um den entgegenkommenden Verkehr nicht zu irritieren. Bei Absperrungen ohne Gegenverkehr kann der Einsatz von Wendebaken sinnvoll sein. Wird eine Baustelle im weiteren Bauverlauf umgestaltet, wodurch sich die Verkehrsführung ändert, kann eine zuvor linksweisende Leitbake durch einfaches Drehen zu einer rechtsweisenden Bake geändert werden.

Die richtige Aufstellung der Leitbaken wird oftmals unterteilt in Längs- und Querabsperrungen. Dies bedeutet, dass der Verkehr in einem Bogen um die Gefahrenstelle herumgeführt wird. Am Anfang und am Schluss der Absperrung steht die Querabsperrung. Die Warnbaken der Querabsperrung sind vorgeschrieben mit einem gelben Bakenlicht auszustatten. Rote Warnleuchten sind hier unzulässig und verboten. Das Bakenlicht sollte für die Querabsperrung als Dauerlicht eingestellt werden und nicht als Blinklicht. Auf Autobahnen kann eine Aufbaulichtanlage mit richtungsweisendem Dauerlicht verwendet werden, bei dem die Warnlichter der einzelnen Warnbaken nacheinander aufleuchten. Die Längsabsperrung erfolgt zwischen den beiden Querabsperrungen. Ihr Einsatz besteht darin, den den Fahrbereich und den Arbeitsbereich zu trennen. Die Längsabsperrung hat zwei wichtige Aufgaben zu erfüllen. Zum einen muss sie gewährleisten, dass der Verkehr gut fließt und nicht in die Gefahrenzone gerät, zum anderen muss aber auch der Arbeitsbereich vor den fahrenden Autos geschützt werden. Um die Sicherheit zu gewährleisten ist hierbei zu beachten, dass der Sicherheitsabstand der Fahrzeuge zu den Baken von mindestens 25 cm und von der Bake zum Arbeitsbereich von mindestens 30 cm innerorts und 50 cm außerorts eingehalten wird.

Bei weiteren Fragen zu unseren Leitbaken und dem umfassenden Zubehör, hilft ihnen gerne unser kompetentes Beratungsteam weiter.